Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann eine einvernehmliche Lösung für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sein – etwa, um eine Kündigung zu vermeiden oder das Arbeitsverhältnis flexibel zu beenden. Doch diese Vereinbarungen bringen rechtliche Folgen mit sich, die im ersten Moment nicht immer offensichtlich sind.

Damit Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie die folgenden Punkte kennen:

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Kein Kündigungsschutz – kein gesetzlicher Rahmen?

Mit einem Aufhebungsvertrag kann, muss aber nicht, auf den gesetzlichen Kündigungsschutz verzichtet werden. Wenn verzichtet wird gelten keine Kündigungsfristen, keine Sozialauswahl, kein Betriebsrat – das kann in manchen Situationen sinnvoll sein, bedeutet aber auch, dass sämtliche vertraglichliche Regelungen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen frei verhandelbar sind.

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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich

Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, z.B. wenn ein Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin geschlossen wird. Das ist oft der Fall, wenn keine Kündigungsandrohung dokumentiert wurde – oder der Vertrag „freiwillig“ unterschrieben wurde, ohne klaren Druck.

Eine fundierte Prüfung hilft hier, die richtige Formulierung zu wählen – oder Alternativen zu entwickeln.

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Abfindung, Resturlaub, Arbeitszeugnis – nichts ist selbstverständlich

Ein Aufhebungsvertrag kann Abfindungen und Vorteile bieten, etwa wenn damit ein langwieriger Streit vermieden wird. Aber:
Was nicht konkret geregelt ist, verfällt häufig. Deshalb sollten Sie gezielt prüfen (oder vereinbaren):

  • Wie hoch ist die Abfindung – und ist sie marktüblich?
  • Was passiert mit Urlaubsansprüchen, Boni, Überstunden?
  • Gibt es eine wohlwollende Regelung zum Arbeitszeugnis?
  • Soll es eine Freistellung geben?
  • Kann das Arbeitsverhältnis durch Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin vorzeitig beendet werden (Sprinterklausel)?

Fazit: Aufhebungsverträge sind kein Standardformular.

Auch wenn die Situation einvernehmlich wirkt: Unterschreiben Sie nichts ohne rechtliche Prüfung. In vielen Fällen lassen sich Formulierungen anpassen oder Alternativen verhandeln – ohne das gute Verhältnis zu belasten und um Sperrungen zu vermeiden.

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