Sie wollen selbst bestimmen, wem Sie wichtige Entscheidungen anvertrauen? Separio hilft Ihnen, alles Wichtige mit den nötigen Vollmachten und Verfügungen zu regeln.

In Deutschland ist für den Zweifelsfall alles geregelt, unter anderem auch, wer für Sie übernimmt, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Sich zu kümmern ist daher nicht unbedingt notwendig. Aber es stellt sich immer die Frage, ob Sie die gesetzten Vertreter, ggfs. sogar gesetzliche Betreuer, als Entscheider über Sie, Ihre Familie und auch Ihr Hab und Gut haben möchten. Der Gesetzgeber hat hier die Möglichkeit geschaffen, über sogenannte Vorsorgevollmachten und -verfügungen wichtige Bereiche des Lebens zu regeln bevor Sie es selbst nicht mehr können.

Hierfür können Sie zum Einen kostenfreie Vorlagen nutzen und selbst vervollständigen. Wir haben Ihnen hierzu weiter unten auf der Seite Vorlagen externer Dritter verlinkt. Diese können Sie selbständig nutzen und selbst vervollständigen. Die Vorlagen stammen vom Bundesministerium der Justiz. Allerdings empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine individuelle Beratung durch die Separio-Experten, damit auch sicher die für Sie passende Lösung gefunden werden kann.

Ihre familiäre Situation ist nicht klar geregelt? Sie besitzen für Sie besonders wichtige Vermögensgegenstände (z.B. Immobilie, Gewerbe, Oldtimer etc.)? Ihr Gesundheitszustand erfordert zusätzliche Vorkehrungen? Dann ist es in der Regel besser, über eine individuelle Lösung gemeinsam mit den Separio-Experten zu sprechen und auf Sie passende Lösungen zu finden. Profitieren Sie von unseren transparenten Angeboten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Was auch immer Ihre Bedürfnisse sind, die Experten von Separio beraten Sie gerne!

Vollmacht und Vorsorge mit anwaltlicher Beratung

Während sich vieles über Standardvollmachten regeln lässt, benötigen besondere Lebenskonstellationen auch besondere Lösungen. Die Experten der Anwaltskanzlei CSR Sturm stehen Ihnen gerne zur Seite.

Separio Separio

Paket ‚Einsteiger‘

Manchmal reicht ein kleiner Einblick in die Materie, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.  Daher gibt es unser ‚Einsteiger-Vorsorgepaket‘.

  • Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt (bis zu 30min)
  • Allgemeine Klärung Ihrer Fragen
  • Kurzer schriftlicher Guide durch den ‚Vorsorge-Dschungel‘

249,90€ (incl. MwSt)

Separio Separio

Paket ‚Premium‘

Wenn Sie sich bereits im Klaren darüber sind, dass Sie vorsorgen möchten, sich aber an der einen oder anderen Stelle noch unsicher sind über die konkrete Ausgestaltung, dann ist unser Premiumpaket die richtige Entscheidung.

  • Ausführliches Beratungsgespräch mit einem Anwalt (bis zu 45min)
  • Sachverhaltsprüfung und ggfs. textliche Handlungsempfehlungen in Bezug auf die eigene Personen- und Vermögensvorsorge
  • Kurzer schriftlicher Guide durch den ‚Vorsorge-Dschungel‘

319,90€ (incl. MwSt)

Separio Separio

Paket ‚Exzellenz‘

Sie wollen alle Angelegenheiten regeln und für den Fall der Fälle vorsorgen, haben aber keine Zeit und/ oder keine Idee wie Sie Ihre Bedürfnisse in Papierform bringen können?  Dann ist unser Exzellenz-Paket die richtige Wahl für Sie!

  • Zwei ausführliche Beratungsgespräche mit einem Anwalt (bis zu je 45min) innerhalb von 2 Monaten
  • Sachverhaltsprüfung und ggfs. textliche Handlungsempfehlung in Bezug auf die eigene Personen- oder Vermögensvorsorge
  • Erstellung von Patientenverfügung und/ oder Vorsorgevollmacht
  • Ggfs. Terminabstimmung mit Notariat falls gewünscht
  • Kurzer schriftlicher Guide durch den ‚Vorsorge-Dschungel‘

regelmäßig 959,90€* ** (incl. MwSt)

*In besonders umfangreichen Angelegenheiten werden die Rechtsanwälte Ihnen ein individ. Angebot entweder auf Basis gesetzlicher Wertgebühren oder gemäß Stundenvereinbarung machen.  In diesem Fall werden Sie rechtzeitig transparent informiert, die volle Kostenkontrolle liegt immer bei Ihnen.

**Anrechnung auch dieser Gebühr (teilweise oder vollständig, je nach Sachverhalt) bei der Erstellung weiterer Dokumente wie Testament, Partnerschaftsvereinbarung oder Ehevertrag, welche gemäß gesetzlicher Wertgebühren oder Stundenvereinbarung erstellt werden.

Vorsorge mit Separio in der Presse

Separios Partneranwältin Claudia Sturm hat im September 2024 den Hörern von Klassik Radio das Thema Vorsorge nähergebracht (https://www.klassikradio.de/trends/separio/). Hören Sie hier die Beiträge, in welchen sie die Bedeutung von Vorsorgedokumenten anhand von drei unterschiedlichen Szenarien erklärt.

Episode 1 – Erbvertrag

Episode 2 – Patienten- und Betreuungsverfügung

Episode 3 – Zukunftsplanung und Vermögenswerte

Separio Separio

Downloadcenter (Standarddokumente)

Für Vollmachten und Verfügungen gibt es im Internet mittlerweile viele Quellen und die Dokumente unterscheiden sich meist kaum. Wir stellen für Sie untenstehend allgemeine Vorlagen des BMJ (Bundesministerium der Justiz) zur Verfügung, welche eine erste Orientierung bieten können. Diese Vollmachten/ Verfügungen stellen kein Angebot von Separio oder den verbundenen Rechtsanwälten dar. Sie finden diese und weitere Mustertexte (auch mehrsprachig) sowie interessante Informationen auch direkt bei: https://www.bmj.de/DE/service/formulare/formulare_muster_node.html; wenn Sie auf den Link klicken, verlassen Sie die Separio-Seiten und werden auf die externen Seiten des BMJ geleitet.

Wir empfehlen unbedingt, eine individuelle Verfügung bzw. Vollmacht durch die Separio-Experten erstellen zu lassen, wenn Sie eine für Sie passgenaue Lösung suchen.

Disclaimer: Nachfolgende Vollmachten/Verfügungen werden kostenfrei auf den Seiten des BMJ allen Interessierten online zur Verfügung gestellt, sie stellen kein Angebot von Separio oder den verbundenen Rechtsanwälten dar. Separio oder die für Separio tätigen Anwälte erheben keinerlei Anspruch auf Urheberschaft und stehen mit dem BMJ in keiner geschäftlichen Beziehung. Jegliche selbständige Nutzung der Vollmachten/ Verfügungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung von Separio oder den Partneranwälten wird trotz sorgfältiger Auswahl der verlinkten Dokumente ausdrücklich nicht übernommen.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Wozu benötige ich überhaupt eine Vollmacht?

Mit einer Vollmacht können Sie selbst – je nach Art und Umfang der Vollmacht – festlegen, wer Sie in gesundheitlichen, persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie selbst handlungs- oder entscheidungsunfähig sind.
Damit kann sich die Bestellung einer amtlich betreuenden Person nach Möglichkeit erübrigen oder nur auf Teilbereiche beschränken.

Besonders wenn Sie Gewerbetreibender, Unternehmer und/ oder Gesellschafter sind, ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Sie benötigen weitere Spezialvollmachten, die Regelungen im Hinblick auf den Betrieb und die Fortführung Ihres Unternehmens sowie die Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten in dieser Rolle betreffen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Leitfaden für die behandelnden Ärzte sowie Ihre Angehörigen, welche Behandlungen Sie im Krankheitsfall – wenn Sie selbst nicht gefragt werden können – wünschen oder welche zu unterlassen sind. Die gesetzlichen Auflagen an eine Patientenverfügung sind sehr streng – so muss sie z.B. noch den aktuellen Lebens- und Behandlungssituationen entsprechen, wenn sie zur Anwendung kommt. Konkret bedeutet dies, dass eine ältere Patientenverfügung zwar vorliegen kann, dennoch kann es sein, dass sie für ungültig erklärt wird, bzw. nur eingeschränkt zur Anwendung kommt. Daher sollten Sie immer auf Aktualität achten!


In der Patientenverfügung müssen einerseits konkrete Behandlungssituationen beschrieben werden, in denen die Verfügung gelten soll, und anderseits die ärztlichen Maßnahmen bezeichnet werden, in die Sie als Ersteller der Verfügung einwilligen oder die Sie untersagen. Auch die Einwilligung oder Untersagung in eine Organspende kann mit einer Patientenverfügung verbunden werden.


Weil Sie in der Regel die konkrete Behandlungssituation nicht vorhersehen können, ist die Übertragung des Letztentscheidungsrechts auf die bevollmächtigte Person mit einer hinreichend bestimmten Gesundheitsfürsorgevollmacht oft mehr als sinnvoll. Eine solche Vollmacht kann natürlich jederzeit widerrufen werden. Die Separio-Experten beraten Sie gerne zu den wichtigen Themen rund um Ihre Vorsorge für den Krankheitsfall. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer sich wie bei einer künftigen Geschäftsunfähigkeit, bzw. Betreuungsbedürftigkeit um alles kümmert, was Ihnen wichtig ist. So kann vermieden werden, dass eine (fremde) betreuende Person von Amts wegen bestellt werden muss. Das Ziel einer Vorsorgevollmacht ist die möglichst umfassende Vermeidung der Fremdbestimmung, sowohl durch das Gericht als auch durch eine betreuende Person. Zu diesem Zweck haben Sie die Möglichkeit, eine Person Ihres (grenzenlosen) Vertrauens zu bevollmächtigen, für Sie zu handeln, wenn Sie infolge Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

Eine Kombination z.B. mit einer aktuellen Patientenverfügung macht in den meisten Fällen Sinn. Sprechen Sie uns daher gerne an, damit im Ernstfall bestmöglich Ihren Wünschen entsprochen werden kann. Die erfahrenen Separio-Experten zeigen Ihnen gerne, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall, dass ein Betreuer für Sie bestellt werden muss, eine oder mehrere (Alternativ-)Personen für das Amt des Betreuers vorschlagen. Sie können zudem Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der Lebensführung nach Eintritt des Betreuungsfalls äußern und festlegen. Diese sind dann regelmäßig für den Betreuer bindend. Die Bestellung einer betreuenden Person kommt in Betracht, wenn Sie auf eine Vorsorgevollmacht verzichten, eine Vorsorgevollmacht unwirksam ist oder die genannte Person nicht (mehr) in der Lage ist, das Amt des Betreuers auszuüben.

Eine vorsorgliche Betreuungsverfügung ist daher auch bei Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht sinnvoll. Aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen der jüngsten Zeit weisen ältere Vorsorgevollmachten Lücken auf. Durch eine vorsorgliche Betreuungsverfügung wird ein Personengleichlauf mit der bevollmächtigten Person hergestellt. Handeln Sie, solange Sie über Ihre Geschicke selbst bestimmen können! Die Separio-Experten stehen mit ihrer Expertise auch bei diesem sensiblen Thema fest an Ihrer Seite. Wir freuen uns auf Sie!

Sie möchten zu Ihrem
individuellen Fall beraten werden?

Kontaktieren Sie Separio jetzt und profitieren Sie von den Vorteilen einer fairen und kostentransparenten Beratung mit Separio.